Ministerium der Finanzen
as Ministerium der Finanzen und Wirtschaft überwacht und überprüft sämtliche Einnahmen
und Ausgaben Mittellands. Dazu gehören die staatlichen, grafschaftlichen und städtischen Finanzen,
sowie die privaten Finanzen der Honoratioren Mittellands, welche von der Staatsbank verwaltet werden.
Darüber hinaus regelt das Finanzministerium in Zusammenarbeit mit der Terra Commercia die gesamte
mittelländische Wirtschaft mitsamt Binnen- und Außenhandel. Das oberste Ziel des Wirkens des
Finanzministeriums ist die Mehrung des Reichtums Mittellands sowie die wirtschaftliche und finanzielle
Stabilität.
Über sämtliche Transaktionen und Entwicklungen wird dem Landesherren Bericht erstattet.
Sämtliche finanzpolitische und wirtschaftliche Entscheidungen werden vom Finanzminister in Absprache
mit der Staatsführung getroffen. Dazu gehören vor Allem die Höhe der Steuern und Zölle
sowie die Investitionen in neue Wirtschaftszweige.
Die Finanzberater der Grafschaften sind verantwortlich für die Finanzen der gesamten Grafschaft und der
Städte. Sie erstatten dem Finanzministerium Bericht und können im gewissen Maße frei
über die Finanzen verfügen. Auch sie versuchen durch geschickte Investitionen die Wirtschaft zu
fördern und die Einnahmen der Grafschaft zu mehren.
Ministerium der Justiz
as Ministerium der Justiz vereint die judikative und legastive Gewalt in sich und ist somit nicht nur
für die Rechtsprechung, sondern auch für Ausarbeitung, Formulierung und Erlassen von Gesetzen
zuständig. Als Verfassungsgericht ist sie die letzte Instanz jedweder erlassener weltlicher Gesetze,
gleich welchem Amtsressort.
Oberster Richter Mittellands ist der Justizminister, der mit seinem Stab, bestehend aus dem Hofrat der
Justiz und den Justizberatern für die Einhaltung der Gesetze sorgt und bei Verstößen
entsprechende Verfahren einleitet. Gerichtsverfahren gegen Honoratioren haben den Regenten und je nach
Vergehen den Finanzminister oder Marschall zum Beisitz. Den Vorsitz hat im jeden Fall der Justizminister.
Die Justiz klagt an und richtet, ermittelt und vollstreckt jedoch nicht. Die Vollstreckung von
Todesurteilen wird vom Militär wahrgenommen. Das Militär kann gegenüber der Justiz eine
Erlaubnis zum Anstellen von Ermittlungen aussprechen, kann ihr aber zu jeder Zeit dieses Privileg entziehen
bzw. den Fall übernehmen.
Das Justizministerium unterhält ein breitgefächertes mittellandweites Spionagenetzwerk, dass mit
dem des Militärs vergleichbar ist und dem Justizminister unterstellt ist. Das persönliche
Spionagerecht ist im Grundgesetzbuch geregelt.
Das Ministerium führt Buch über die Zufriedenheitsquoten, auf denen die Finanzberichte basieren,
und ist dazu verpflichtet diese zu Beginn jeden Monats für die Städte, Grafschaften und des ganzen
Landes zu veröffentlichen.
Militär

as mittelländische Militär ist für die Ordnung und Sicherheit des Landes zuständig.
Sie ist Armee und Polizei in Personalunion. Die drei grafschaftlichen Truppen, die auf den Burgen Hohenfels,
Waldenfels und Seefels stationiert sind, gehen zu Lande ihren Aufgaben nach. Dazu gehören Schutz der
Grenzen, Kampf gegen Räuber und Schmuggler und der Schutz der herrschaftlichen Rechte gegenüber
Untertanen, die sich zu viel herausnehmen. In den Städten absolvieren die Soldaten bei der Stadtwache
ihren Dienst und haben es mit dem Schutz der Bürger und vor allem der Kriminalermittlung innerhalb der
Stadt zu tun.
Die Armee rekrutiert ihre Männer vor allem aus der ländlichen Schicht. Junge Männer, die dem
Landleben entfliehen wollen, verpflichtet sie für eine bestimmte Zeit für den Dienst. Der Kader
besteht aus Veteranen, die kriegserfahren sind und den Soldaten in Friedenszeiten durch Drill und
Übungen für das Leben im Felde ausbilden. Die Offiziere sind entweder adeliger Abstammung oder
Veteranen, die genügend Geld erbeutet haben, um ein Offizierspatent kaufen zu können.
Angehörige des Militärs unterstehen der strikten Militärgerichtsbarkeit.

ie mittelländisch-christliche Kirche ist seit ihrer Reformierung autonom. Ihr Oberhaupt ist der Primas,
der als ‚primus inter pares’ den Vorsitz über den Episkopalrat, der höchsten kirchlichen Instanz,
führt. Die Gemeinschaft der mittelländischen-christlichen Kirche umfasst die drei Bistümer
Auenthal, Bergenhöh und Mooringen, die im Erzbistum Fürstenbrück zusammengefasst sind, sowie
das Bistum Neumittelland.
Am 15. Juli im Jahre des Herren 1527 proklamierte der Erzbischof von Fürstenbrück, Armand
Richelieu, gleichzeitig mit dem Austritt Mittellands aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation
das Schisma von der römischen Kirche. Nur so ließen die notwendigen Reformen, die innerhalb der
römischen Kirche an der restriktiven Position des Papstes gescheitert waren, endlich vollziehen und die
seit langem bestehenden und angeprangerten, kirchlichen Missstände beseitigen.
Als Grundlage der mittelländischen Glaubenslehre gelten die Zehn Gebote, das Glaubensbekenntnis und die
Exegese der Bibel durch die Episkopen. Die mittelländische Kirche erkennt nur Taufe, Eucharistie und
Ordination als Sakramente an, da diese durch die Evangelien begründet sind. Beichte, Heirat und
Totensalbung sind notwendige „Dienstleistungen“ der Kirche und tragen die Bezeichnung „Dogma“.
Grundsätzlich können Priester und Priesterinnen in den Stand der Ehe treten; zum Zölibat sind
allein Mönche und Nonnen verpflichtet. Frauen sind innerhalb der Kirche den Männern gleichgestellt
und dürfen somit die Priester-, Bischofs- und Primasweihe erhalten.
Die mittelländische Kirche spricht sich gegen die Heiligenverehrung und Reliquienverehrung aus. Der von
der katholischen Kirche praktizierte Ablasshandel wird ebenfalls abgelehnt.